Ältere Person im freundlichen Arztgespräch
Für wen ist das wichtig?
Für gesetzlich Versicherte, denen die Arztwahl und die Unterbringung im Krankenhaus wichtig sind und die dafür dauerhaft einen Beitrag zahlen möchten.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Krankenhaus?
Die Kasse übernimmt die medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung einschließlich Unterkunft und Verpflegung in einem zugelassenen Krankenhaus. Erwachsene zahlen dazu eine Zuzahlung für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Sie beträgt 2026 zehn Euro am Tag und steigt zum 1. Januar 2027 auf 15 Euro.
Wählen Sie ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus als in der ärztlichen Einweisung genannt, können Ihnen Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Anspruch auf einen bestimmten Arzt oder ein bestimmtes Zimmer gehört nicht zur Regelleistung.
Welche Bausteine bietet die Zusatzversicherung?
Die Tarife setzen an drei Punkten an: an der Behandlung durch Wahlärzte, an der Unterbringung und an der Krankenhauswahl. Wahlleistungen werden im Krankenhaus gesondert vereinbart und abgerechnet. Manche Tarife zahlen zusätzlich ein festes Tagegeld. Umfang und Grenzen unterscheiden sich deutlich.
Lohnt sich die Versicherung für jeden?
Nein, das hängt davon ab, wie viel Ihnen die Wahlleistungen wert sind. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es günstiger sein kann, den Zuschlag fürs Einzelzimmer im Bedarfsfall selbst zu zahlen, wenn Sie nur darauf Wert legen. Geht es Ihnen auch um die Arztwahl, sieht die Rechnung anders aus, denn ärztliche Wahlleistungen können hohe Honorare auslösen.
Den Beitrag beeinflussen vor allem Alter bei Abschluss, Gesundheitsangaben und Leistungsumfang. Wer früh abschließt, zahlt oft weniger. Manche Tarife nehmen nur Personen bis zu einem bestimmten Alter auf, die Verbraucherzentrale nennt häufig 65 Jahre.
Worauf sollte ich in den Bedingungen achten?
Vor allem auf diese Punkte:
- Wartezeit: üblich sind drei Monate, für Entbindungen oft acht Monate
- Begrenzung der Arzthonorare auf ein Vielfaches der Gebührenordnung
- Leistung in Privatkliniken, das ist nicht überall eingeschlossen
- Kündigungsrecht des Versicherers in den ersten Vertragsjahren
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- Wahlärztliche Behandlung, etwa durch den Chefarzt, je nach Tarif
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer je nach Tarif
- Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl, soweit vereinbart
- Krankenhaustagegeld in manchen Tarifen
Typischerweise nicht versichert
- Behandlungen außerhalb des Krankenhauses, dafür gibt es die ambulante Zusatzversicherung
- Leistungen während der Wartezeit
- Leistungen in bestimmten Privatkliniken, wenn der Tarif sie ausschließt
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Überlegen Sie vorab, welche Wahlleistung Ihnen wirklich wichtig ist, und vergleichen Sie danach.
- Beantworten Sie die Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß. Die Annahme des Vertrags kann davon abhängen, falsche Angaben können den Schutz gefährden.
- Lassen Sie sich einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht schriftlich bestätigen, wenn der Tarif das vorsieht.
Häufige Fragen
Kann ich die Zuzahlung im Krankenhaus versichern?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife oder ein vereinbartes Krankenhaustagegeld gleichen sie aus. Die gesetzliche Zuzahlung selbst gilt für Erwachsene für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.
Gibt es eine Altersgrenze für den Abschluss?
Bei manchen Versicherern ja, oft liegt sie laut Verbraucherzentrale bei 65 Jahren. Andere nehmen auch Ältere auf, dann ist der Beitrag meist höher.
Ersetzt sie die gesetzliche Krankenversicherung?
Nein. Sie schließen die Zusatzversicherung ergänzend ab. Ihr Anspruch auf die medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung gegenüber der Kasse bleibt bestehen.
