Rürup-Rente (Basisrente)

Kurz gesagt

Die Rürup-Rente ist eine lebenslange Rente mit Steuervorteil beim Einzahlen: 2026 sind Beiträge bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Dafür ist das Kapital fest gebunden. Interessant ist sie vor allem für Selbstständige mit hoher Steuerlast, die keine Flexibilität brauchen.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Vor allem für gut verdienende Selbstständige und Freiberufler ohne Pflicht zur gesetzlichen Rente. Für viele andere ist sie nicht die erste Wahl.

Wie viel können Sie 2026 absetzen?

2026 können Sie bis zu 30.826 Euro absetzen, bei Zusammenveranlagung bis zu 61.652 Euro. Der Betrag leitet sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab und gilt für die gesamte Basisversorgung, nicht nur für die Rürup-Rente. Seit 2023 zählen die Aufwendungen innerhalb dieser Grenze zu 100 Prozent.

Angestellte haben weniger Spielraum, weil ihre gesetzlichen Rentenbeiträge samt Arbeitgeberanteil auf den Höchstbetrag angerechnet werden. Bei Beamten wird der Höchstbetrag gekürzt. Was das in Euro bedeutet, rechnet Ihr Steuerberater für Ihre Situation aus.

Welche Einschränkungen hat die Basisrente?

Die Basisrente ist streng an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Der Vertrag darf nur diese Form der Leistung vorsehen:

  • Monatliche lebenslange Leibrente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr
  • Keine Auszahlung als Kapital und keine vorzeitige Verfügung
  • Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar
  • Ergänzend möglich: Absicherung von Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Hinterbliebenen

Wie wird die Rürup-Rente später besteuert?

Die Rente wird nachgelagert besteuert, und zwar mit einem Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent, für spätere Jahrgänge steigt der Anteil weiter. Der Vorteil entsteht also vor allem dann, wenn Ihr Steuersatz heute deutlich über dem im Ruhestand liegt.

Wann ist die Rürup-Rente eher nicht passend?

Sie passt eher nicht, wenn Sie an das Geld herankommen möchten oder Angehörige absichern müssen. Die Verbraucherzentralen weisen zudem darauf hin, dass Kosten den Steuervorteil aufzehren können, und raten Selbstständigen, auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu prüfen. Diesen Vergleich sollten Sie vor einem Abschluss kennen. Eine Übertragung in die neue geförderte private Altersvorsorge ist nicht vorgesehen.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Lebenslange monatliche Rente, unabhängig davon, wie alt Sie werden
  • Steuerlicher Abzug der Beiträge im Rahmen des Höchstbetrags
  • Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz als vereinbarter Zusatz, je nach Vertrag

Typischerweise nicht versichert

  • Kapitalauszahlung oder Zugriff auf das Guthaben in Notlagen
  • Vererbung des Guthabens ohne vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung
  • Staatliche Zulagen: Die Förderung läuft allein über die Steuer
  • Eine garantierte Steuerersparnis, denn sie hängt von Ihrem Einkommen ab

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Lassen Sie den Steuervorteil vor dem Abschluss von Ihrem Steuerberater berechnen.
  • Achten Sie auf Abschluss- und Verwaltungskosten und bei Fondsvarianten auf die Fondsauswahl.
  • Wählen Sie einen Beitrag, den Sie langfristig tragen können. Beitragsfrei stellen lässt sich der Vertrag meist, die Verwaltungskosten laufen aber weiter.

Häufige Fragen

Kann ich die Rürup-Rente kündigen?

Eine Kündigung mit Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich, denn die Ansprüche dürfen nicht kapitalisierbar sein. Sie können die Beitragszahlung in der Regel einstellen. Das bis dahin angesparte Kapital bleibt im Vertrag und führt später zu einer entsprechend niedrigeren Rente.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich früh sterbe?

Ohne vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung geht das Guthaben nicht an die Erben. Eine Absicherung ist nur für bestimmte Hinterbliebene möglich und verringert die eigene Rente, je nach Vertrag.

Gilt der Höchstbetrag 2026 auch im nächsten Jahr?

Nein, der Betrag ändert sich regelmäßig mit der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung. Die hier genannten Werte gelten für das Steuerjahr 2026.