Elementarversicherung

Kurz gesagt

Die Elementarversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie zahlt Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine gesetzliche Pflicht gibt es Stand November 2026 nicht. Die Bundesregierung diskutiert aber eine Neuregelung.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für Eigentümer und Mieter, auch fernab von Flüssen. Starkregen kann überall auftreten.

Welche Gefahren sind versichert?

Der Versicherungsverband GDV nennt Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Beim Gebäude geht es um Reparatur, Trockenlegung, Abriss und Wiederaufbau, teils auch um Ersatzunterkunft oder Mietausfall. Beim Hausrat geht es um beschädigtes Inventar.

Schutz für das Haus und Schutz für die Einrichtung sind getrennte Bausteine. Sie brauchen den Zusatz also in der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratversicherung, wenn beides abgesichert sein soll.

Wie finde ich heraus, ob mein Haus gefährdet ist?

Ein erster Schritt sind die Sturzflutgefahrenkarten des Landes Rheinland-Pfalz. Sie zeigen, wo sich nach Starkregen Wasser sammelt und wie es abfließt, also auch für Adressen in Pirmasens, Contwig oder Zweibrücken. Für Flusshochwasser gibt es eigene Hochwassergefahrenkarten.

Die Karten sind ein Modell. Kleine Mauern oder Durchlässe sind oft nicht abgebildet, und ein echtes Ereignis kann stärker oder schwächer ausfallen. Sie ersetzen deshalb nicht den Blick auf Keller, Lichtschächte und Hanglage vor Ort.

Wird die Elementarversicherung zur Pflicht?

Das ist offen. Justiz- und Finanzministerium haben am 21. Oktober 2026 ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Es sieht vor, dass neue Wohngebäudeversicherungen standardmäßig Elementarschutz enthalten und bestehende Verträge ein Erweiterungsangebot bekommen. Geprüft wird auch, ob Eigentümer ablehnen dürfen. Ein Gesetz ist das noch nicht.

Ende 2025 hatten laut GDV rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland diesen Schutz.

Bekomme ich überall Schutz?

Nach Angaben des GDV sind nahezu alle Häuser versicherbar, in Hochwassergebieten jedoch teils nur mit Schutzmaßnahmen. Bei stärker gefährdeten Lagen können Beitrag, Selbstbeteiligung und Bedingungen abweichen. Klären Sie das am besten, bevor ein Schaden eingetreten ist.

Was bestimmt den Beitrag?

Den Beitrag bestimmen vor allem die Lage und deren Gefährdungseinstufung, Bauart, Wert des Gebäudes oder Hausrats, frühere Schäden und die Selbstbeteiligung.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Grundwasser, das an die Erdoberfläche steigt
  • Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch

Typischerweise nicht versichert

  • Grundwasser, das ohne Wasser an der Oberfläche durch das Mauerwerk drückt
  • Feuchtigkeit durch mangelhafte Abdichtung oder Baumängel
  • Schäden, solange eine vereinbarte Wartezeit läuft, je nach Vertrag
  • Selbstbeteiligung, die im Schadenfall meist bei Ihnen bleibt

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Sichern Sie Kellerfenster, Türen und Lichtschächte und lagern Sie Wertsachen und Elektrogeräte möglichst nicht im Keller.
  • Prüfen Sie die Rückstausicherung. Viele Bedingungen verlangen sie, und sie muss funktionsfähig sein.
  • Sichern Sie einen Öltank gegen Auftrieb. Ausgelaufenes Heizöl kann hohe Folgeschäden verursachen.

Häufige Fragen

Zahlt die normale Gebäudeversicherung bei Starkregen?

Meist nicht. Sturm und Hagel sind in der Regel enthalten, Starkregen und Überschwemmung brauchen dagegen den Elementarbaustein. Einige neuere Verträge schließen ihn bereits ein. Was bei welchem Ereignis zahlt, erklärt unser Beitrag zu Starkregen und Hochwasser.

Sind Schäden durch Grundwasser versichert?

Das kommt auf den Ablauf an. Laut GDV sind sie versichert, wenn Grundwasser an die Oberfläche steigt und von dort Schaden anrichtet. Drückt es nur durch das Mauerwerk, sind sie nicht versichert.

Lohnt sich der Baustein auch für Mieter?

Das kann sinnvoll sein, vor allem bei Wohnungen im Keller oder Erdgeschoss und bei Einrichtung, die im Keller lagert. Für Ihren Hausrat kommt nicht die Versicherung Ihres Vermieters auf.