Wohngebäudeversicherung

Kurz gesagt

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Reparatur oder Wiederaufbau Ihres Hauses nach Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Banken verlangen sie bei einer Finanzierung aber in aller Regel. Starkregen und Hochwasser sind oft nur mit einem Zusatzbaustein versichert.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für alle, die ein Haus besitzen, kaufen oder bauen. Bei Eigentumswohnungen schließt in der Regel die Gemeinschaft den Vertrag für das Gebäude ab.

Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung?

Die Grunddeckung umfasst Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Sturm gilt ab Windstärke 8, Hagel unabhängig davon. Regen, der durch offene Fenster oder Türen eindringt, ist nicht versichert.

Versichert ist das Gebäude mit dem, was fest dazugehört. Für alles, was beim Auszug mitgehen würde, ist die Hausratversicherung zuständig. Ob Nebengebäude, Carport oder Photovoltaik eingeschlossen sind, ist je nach Vertrag verschieden und sollte ausdrücklich geklärt werden.

Warum reicht die Grunddeckung bei Starkregen nicht?

Überschwemmung, Rückstau und andere weitere Naturgefahren sind in der Grunddeckung oft nicht enthalten. Die Verbraucherzentrale hält diesen Schutz für so wichtig, dass er zu jeder Wohngebäudeversicherung gehören sollte. Details und den Stand der politischen Diskussion finden Sie bei der Elementarversicherung.

Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt?

Die Summe muss den tatsächlichen Wert des Gebäudes abbilden, sonst droht Unterversicherung. Einige Versicherer arbeiten noch mit dem Wert von 1914 und einem Baupreisindex. Die Verbraucherzentrale nennt das kompliziert und rät zu einer Berechnung nach Wohnfläche.

Bei Unterversicherung zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur anteilig. Das Beispiel der Verbraucherzentrale: Sind 500.000 Euro bei einem Wert von 1.000.000 Euro versichert, gibt es bei 100.000 Euro Schaden nur 50.000 Euro. Geben Sie deshalb Wohnfläche und Ausbau korrekt an und melden Sie Umbauten.

Was müssen Sie im Schadenfall tun?

Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und unverzüglich melden. Sonst kann der Schutz gefährdet sein. Konkret heißt das:

  • Bei Brand sofort die Feuerwehr rufen
  • Bei Leitungswasser sofort den Haupthahn schließen
  • Zugefrorene Leitungen nur vom Fachbetrieb auftauen lassen
  • Schadenort und Umfang mit Fotos festhalten

Was bestimmt den Beitrag?

Den Beitrag bestimmen vor allem Lage, Baujahr und Bauart, Wohnfläche und Ausstattung, die gewählten Bausteine und die Selbstbeteiligung.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Schäden durch Feuer, Blitz und Explosion
  • Leitungswasser, Rohrbruch und Frostschäden an Leitungen je nach Bedingungen
  • Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
  • Aufräum- und Reparaturkosten sowie Mietausfall je nach Vertrag

Typischerweise nicht versichert

  • Starkregen, Überschwemmung und Rückstau ohne Elementarbaustein
  • Möbel und andere bewegliche Einrichtung
  • Schäden durch Regen bei offenen Fenstern und Türen
  • Schäden, die Sie anderen zufügen, zum Beispiel durch einen herabfallenden Dachziegel

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Prüfen Sie ältere Verträge. Sie enthalten häufiger weder Elementarschutz noch eine Regelung zur groben Fahrlässigkeit.
  • Fragen Sie nach, wie Ihr Vertrag Schäden nach § 81 VVG behandelt, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
  • Haftungsfragen rund ums Grundstück regelt die Gebäudeversicherung nicht. Prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflicht das selbst genutzte Haus einschließt.

Häufige Fragen

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es derzeit nicht. Bei einer Baufinanzierung verlangen Banken sie aber in aller Regel, weil das Haus als Sicherheit dient.

Was ist der Wert 1914?

Das ist ein rechnerischer Gebäudewert in Mark nach Preisen von 1914, der über einen Index auf heutige Baupreise hochgerechnet wird. Einige Versicherer nutzen ihn noch, andere rechnen nach Wohnfläche.

Muss ich eine bestehende Versicherung beim Hauskauf übernehmen?

Nein. Der Vertrag geht nach § 95 VVG grundsätzlich auf den Käufer über, Sie können ihn aber nach § 96 VVG kündigen. Das Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Vertrag einen Monat ab Kenntnis.