Inhalts- und Ertragsausfallversicherung

Kurz gesagt

Die Inhaltsversicherung ersetzt Einrichtung, Maschinen und Waren nach Schäden etwa durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm. Die Ertragsausfallversicherung zahlt zusätzlich laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn der Betrieb danach stillsteht. Ertragsausfall ist dabei in der Regel nur versichert, wenn Sie ihn vereinbaren.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für Betriebe mit Einrichtung, Maschinen oder Warenbestand, auch in gemieteten Räumen. Wer hohe Fixkosten hat oder nur einen Standort betreibt, sollte den Ertragsausfall besonders prüfen.

Was gehört zum versicherten Inhalt?

Zum versicherten Inhalt gehören nach den GDV-Musterbedingungen die beweglichen Sachen des Betriebs, die im Vertrag bezeichnet sind:

  • Kaufmännische Betriebseinrichtung, etwa Möbel und Büroausstattung
  • Technische Betriebseinrichtung, etwa Maschinen und Werkzeuge
  • Waren und Vorräte
  • Einbauten, die Sie als Mieter angeschafft haben, je nach Vertrag

Wogegen sichert die Versicherung ab?

Üblich sind die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl samt Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Sie können einzeln oder gebündelt vereinbart werden. Weitere Elementargefahren wie Überschwemmung und Starkregen müssen Sie gesondert einschließen. Wie das Thema einzuordnen ist, zeigt unser Beitrag zu Starkregen und Hochwasser.

Was zahlt die Ertragsausfallversicherung?

Sie zahlt die fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn, die Sie wegen der Unterbrechung nicht erwirtschaften, längstens bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit. Dazu gehören etwa Löhne, Miete und Kreditzinsen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein versicherter Sachschaden.

Wählen Sie die Haftzeit nach Ihrer realistischen Dauer bis zum Normalbetrieb. Rechnen Sie Lieferzeiten für Maschinen und die Zeit, bis Kunden zurückkehren, mit ein.

Was passiert bei einer zu niedrigen Versicherungssumme?

Dann kann der Versicherer die Entschädigung im Verhältnis kürzen, auch bei kleineren Schäden. Das nennt man Unterversicherung. Prüfen Sie die Summe deshalb regelmäßig, vor allem nach Investitionen oder höheren Lagerbeständen. Manche Verträge enthalten dazu besondere Klauseln.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte nach versicherten Schäden
  • Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, je nach Vereinbarung
  • Fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn, wenn Ertragsausfall vereinbart ist
  • Aufräumkosten und weitere Kosten im vereinbarten Rahmen

Typischerweise nicht versichert

  • Das Gebäude selbst, sofern es nicht eigens versichert ist
  • Bargeld, Wertsachen und Geschäftsunterlagen, soweit nicht anders vereinbart
  • Überschwemmung und weitere Elementarschäden ohne Einschluss
  • Betriebsausfall durch Cyberangriffe ohne Sachschaden, dafür gibt es die Cyberversicherung

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Erstellen Sie eine aktuelle Inventarliste mit Fotos und Belegen. Lagern Sie sie extern.
  • Halten Sie vereinbarte Sicherungen ein, etwa Schlösser, Alarmanlagen und Löschtechnik.
  • Ermitteln Sie Ihre fortlaufenden Kosten zusammen mit Ihrem Steuerberater anhand der aktuellen Zahlen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?

Die Inhaltsversicherung schützt Ihre eigenen Sachen, die Betriebshaftpflicht Schäden, die Sie anderen zufügen. Die beiden Verträge ersetzen sich nicht, und in vielen Betrieben ergänzen sie sich. Mehr dazu auf der Seite zur Betriebshaftpflicht.

Wie lange zahlt die Ertragsausfallversicherung?

Bis der Betrieb wieder normal läuft, höchstens bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit. Eine zu kurze Haftzeit kann in schweren Fällen große Lücken lassen.

Brauche ich die Versicherung auch als Mieter?

Ja, denn die Gebäudeversicherung des Vermieters schützt in der Regel nicht Ihre Einrichtung, Maschinen und Waren. Auch auf eigene Kosten eingebaute Sachen sollten Sie im Vertrag berücksichtigen.