Paar auf der Terrasse des eigenen Hauses
Was ist direkt nach dem Schaden zu tun?
Zuerst kommt die Sicherheit, dann die Schadenbegrenzung, dann die Meldung. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Rufen Sie bei Gefahr Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei. Ein überfluteter Keller kann unter Strom stehen, ein Brandort einsturzgefährdet sein. Bei einem Autounfall sichern Sie die Unfallstelle.
Danach gilt diese Reihenfolge:
- Weitere Schäden verhindern, soweit es gefahrlos möglich ist.
- Alles fotografieren oder filmen, bevor Sie aufräumen.
- Den Versicherer informieren und nach dem weiteren Vorgehen fragen.
- Bei Einbruch, Diebstahl oder Brand die Polizei einschalten.
- Beschädigte Dinge aufbewahren, bis der Versicherer zugestimmt hat.
Wie schnell müssen Sie melden?
Sie müssen einen Schaden unverzüglich melden, sobald Sie davon wissen (§ 30 VVG). Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern und nicht sofort in derselben Minute. Eine feste Frist in Tagen steht dort nicht, Ihr Vertrag kann aber Näheres regeln. Wichtige Fristen sind:
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Schaden in der Sachversicherung, etwa Hausrat oder Wohngebäude | Unverzüglich | § 30 VVG, Vertrag |
| Mögliche Haftung gegenüber anderen | Innerhalb einer Woche | § 104 Abs. 1 VVG |
| Klage oder Ermittlungsverfahren gegen Sie | Unverzüglich | § 104 Abs. 2 VVG |
| Einbruch oder Diebstahl | Polizei und Versicherer unverzüglich | Vertragsbedingungen |
| Kfz-Unfall mit Ansprüchen gegen die gegnerische Versicherung | Innerhalb von zwei Wochen in Textform | § 119 VVG |
Was müssen Sie tun, um den Schaden gering zu halten?
Sie müssen im Rahmen des Möglichen dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird (§ 82 VVG). Das kann bedeuten, Wasser abzupumpen, ein kaputtes Fenster zu sichern oder gestohlene Karten sofort zu sperren. Weisungen des Versicherers müssen Sie befolgen, soweit das zumutbar ist, und bei Gelegenheit einholen.
Das hat auch finanzielle Seiten. Notwendige Aufwendungen zur Schadensminderung muss der Versicherer erstatten, auch wenn sie erfolglos bleiben, soweit Sie sie für geboten halten durften (§ 83 VVG). Verletzen Sie diese Pflicht dagegen vorsätzlich, kann der Versicherer leistungsfrei werden. Bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung kürzen.
Dringende Notmaßnahmen dürfen Sie vor einer Rücksprache treffen. Heben Sie die Rechnungen auf. Größere Reparaturen sollten Sie dagegen erst nach Abstimmung beauftragen.
Wie dokumentieren Sie den Schaden richtig?
Dokumentieren Sie so, dass eine fremde Person den Hergang und das Ausmaß nachvollziehen kann. Der Versicherer darf Auskünfte verlangen und Belege, soweit deren Beschaffung zumutbar ist (§ 31 VVG). Diese Unterlagen helfen:
- Fotos und Videos aus mehreren Blickwinkeln, im Überblick und im Detail.
- Eine Liste der beschädigten Dinge mit Alter und Neuwert, dazu Rechnungen, Garantiekarten oder ältere Fotos.
- Bei Einbruch eine Stehlgutliste für Polizei und Versicherer.
- Datum, Uhrzeit und Hergang in eigenen Worten, dazu die Namen von Zeugen.
- Beim Autounfall Kennzeichen, Namen, Versicherungsdaten des Gegners und eine Unfallskizze, möglichst im Europäischen Unfallbericht.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
Vermeiden Sie vor allem, Dinge vorschnell zu entsorgen, Schuld anzuerkennen oder falsche Angaben zu machen. Die häufigsten Stolpersteine sind:
- Aufräumen oder Wegwerfen vor der Dokumentation.
- Schuldanerkenntnis am Unfallort. Erkennen Sie vor der Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Ansprüche an.
- Übertreiben oder Verschweigen. Arglistig falsche Angaben können den gesamten Anspruch gefährden.
- Meldung nur am Telefon, ohne Nachweis. Lassen Sie sich die Schadensnummer und eine Eingangsbestätigung geben und notieren Sie Datum und Uhrzeit.
- Abwarten bei Haftpflichtfällen, weil Sie sich nicht für schuldig halten. Anzeigen müssen Sie trotzdem.
Was tun, wenn es Streit mit dem Versicherer gibt?
Wenn es Streit gibt, lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich begründen und suchen dann Hilfe bei einer neutralen Stelle. Fragen Sie zuerst nach, welche Klausel zugrunde liegt und welche Belege fehlen. Oft lässt sich das aufklären.
Danach kommt der Versicherungsombudsmann infrage, eine kostenfreie Schlichtungsstelle für Verbraucher. Auch Verbraucherzentralen beraten, und die BaFin nimmt Beschwerden entgegen, kann individuelle Rechte aber nicht durchsetzen. Dafür sind die Gerichte zuständig, gegebenenfalls unterstützt durch einen Anwalt.
Als Kunde unserer Agentur erreichen Sie uns auch im Schadenfall. Prüfen Sie vorab, ob die richtige Versicherung zuständig ist, etwa bei Starkregen und Hochwasser oder nach einem Autounfall in der Kfz-Versicherung. Mit Fotos Ihres Hausrats und einer passenden Versicherungssumme sind Sie im Ernstfall besser vorbereitet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich zu spät melde?
Das hängt vom Vertrag und vom Verschulden ab. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Wusste er auf anderem Weg rechtzeitig davon, kann er sich darauf nicht immer berufen. Melden Sie trotzdem, auch wenn es spät ist.
Darf ich sofort reparieren lassen?
Notmaßnahmen ja, um weitere Schäden zu verhindern. Größere Reparaturen stimmen Sie besser vorher ab, damit der Versicherer den Schaden noch prüfen kann.
Brauche ich bei einem Unfall die Polizei?
Bei reinen Bagatellschäden ohne Verletzte meist nicht. Rufen Sie sie bei Verletzten, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen oder bei unklarem Hergang.
Quellen
- § 30 Versicherungsvertragsgesetz: Anzeige des Versicherungsfalles
- § 82 Versicherungsvertragsgesetz: Abwendung und Minderung des Schadens
- § 104 Versicherungsvertragsgesetz: Anzeigepflicht in der Haftpflichtversicherung
- Verbraucherzentrale: Wohnungseinbruch, wann zahlt die Hausratversicherung?
- Die Versicherer (GDV): Checkliste nach einem Autounfall
- BaFin: Kfz-Versicherung
