Inhaberin mit Team im Betrieb
Für wen ist das wichtig?
Für Unternehmen, die auf IT angewiesen sind oder personenbezogene Daten verarbeiten. Das gilt für die Arztpraxis genauso wie für den Handwerksbetrieb mit digitaler Kundenverwaltung.
Welche Leistungen enthält eine Cyberversicherung?
Die Musterbedingungen des GDV gliedern die Leistungen in drei Bereiche:
- Service und Kosten: IT-Forensik, Benachrichtigung Betroffener, Krisenkommunikation
- Ansprüche Dritter: etwa nach Datenschutzverletzungen
- Eigene Schäden: Betriebsunterbrechung und Wiederherstellung von Daten
Wann gilt ein Vorfall als versichert?
Versichert ist nach dem Muster eine Informationssicherheitsverletzung, also die Beeinträchtigung von Daten oder Systemen. Auslöser können Angriffe, unberechtigte Zugriffe, Schadprogramme oder Verstöße gegen den Datenschutz sein. Versicherer dürfen von diesem unverbindlichen Muster abweichen. Prüfen Sie deshalb den konkreten Vertrag, auch zu Ausschlüssen und Selbstbeteiligung.
Welche IT-Sicherheit wird vorausgesetzt?
Vorausgesetzt werden Grundmaßnahmen, die im Vertrag als Obliegenheiten stehen. Die GDV-Musterbedingungen nennen unter anderem individuelle Nutzerzugänge, zusätzlichen Schutz für Server und Mobilgeräte, aktuellen Schadsoftware-Schutz und zeitnahe Sicherheitsupdates. Daneben sind regelmäßige Datensicherungen wichtig. Werden Obliegenheiten verletzt, kann das den Versicherungsschutz gefährden.
Welche gesetzlichen Pflichten bestehen im Ernstfall?
Wenn personenbezogene Daten betroffen sind, müssen Sie den Vorfall in der Regel binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Datenschutzbehörde melden. Seit Dezember 2025 gilt zudem das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz. Ob Ihr Unternehmen darunter fällt, müssen Sie selbst prüfen. Das BSI bietet dazu eine Betroffenheitsprüfung an. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt oder Datenschutzbeauftragter.
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- IT-Forensik und Schadenfeststellung nach einem Vorfall
- Benachrichtigung Betroffener und Krisenkommunikation
- Ansprüche Dritter wegen Datenschutz- oder Sicherheitsverletzungen
- Ertragsausfall und Datenwiederherstellung, je nach Vertrag
Typischerweise nicht versichert
- Bußgelder und behördliche Strafen, sofern nichts anderes geregelt ist
- Schäden durch den Ausfall von Infrastruktur wie Strom oder Internet
- Krieg und bestimmte staatliche Angriffe
- Vorfälle bei Verstoß gegen vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen, je nach Schwere
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Prüfen Sie Backups, indem Sie die Wiederherstellung üben. Halten Sie Sicherungen getrennt vom Netz.
- Halten Sie einen Notfallplan bereit, auch ausgedruckt, und benennen Sie Zuständige.
- Füllen Sie den Risikofragebogen genau aus. Falsche Angaben können den Schutz gefährden.
- Schulen Sie Mitarbeitende regelmäßig zu Phishing und Passwörtern.
Häufige Fragen
Zahlt nicht schon die Betriebshaftpflicht?
Für eigene Schäden wie Ausfallzeiten, Forensik und Datenrettung leistet sie grundsätzlich nicht. Auch bei Ansprüchen Dritter kann eine Lücke bestehen, weil reine Vermögensschäden und Datenschäden oft nur begrenzt erfasst sind.
Lohnt sich eine Cyberversicherung für kleine Betriebe?
Das hängt davon ab, wie lange Sie ohne IT arbeiten können und welche Daten Sie speichern. Prüfen Sie, was ein längerer Stillstand kosten würde, und vergleichen Sie das mit dem Beitrag. Pflicht ist die Versicherung nicht.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Vor allem von Branche, Umsatz, Art und Menge der Daten, dem Stand der IT-Sicherheit, der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung. Die Angaben stammen meist aus einem Risikofragebogen.
