Hundehaftpflicht

Kurz gesagt

Die Hundehaftpflicht zahlt, wenn Ihr Hund anderen einen Schaden zufügt, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. In Rheinland-Pfalz und im Saarland ist sie nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Sinnvoll ist sie für alle Hunde, denn als Halter haften Sie nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für alle, die einen Hund halten. Die private Haftpflicht deckt Hunde nicht ab, anders als kleinere Haustiere wie Katzen.

Ist die Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz Pflicht?

Nur für gefährliche Hunde. Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) verlangt für sie eine Erlaubnis und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Welche Mindestsummen gelten, steht im Gesetz. Lassen Sie sich die aktuelle Fassung im Zweifel von der Ordnungsbehörde bestätigen.

Als gefährlich gelten etwa Hunde, die sich als bissig erwiesen haben oder Menschen aggressiv angesprungen haben. Außerdem nennt das Gesetz American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier als gefährlich.

Und was gilt im Saarland?

Im Saarland gilt die Pflicht ebenfalls nur für gefährliche Hunde, geregelt durch eine Polizeiverordnung. Das ist für unsere Region praktisch wichtig, weil Zweibrücken und Contwig direkt an der Landesgrenze liegen. Maßgeblich ist das Recht des Landes, in dem der Hund gehalten wird. Andere Bundesländer verlangen die Versicherung teils für alle Hunde, deshalb sollten Sie vor einem Umzug nachfragen.

Warum brauche ich sie auch ohne Pflicht?

Weil Sie als Halter auch dann haften, wenn Sie alles richtig gemacht haben. Reißt sich ein Hund los und löst einen Unfall aus, können die Folgekosten hoch sein, und die Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hält den Schutz deshalb für unverzichtbar.

Als Versicherungssumme nennen Verbraucherschützer mindestens 5 bis 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

Worauf sollten Sie im Vertrag achten?

Je nach Tarif unterscheiden sich vor allem diese Punkte:

  • Schutz bei unbewusstem Verstoß gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht
  • Personen, die auf den Hund aufpassen
  • Mietsachschäden in Wohnung und Ferienunterkunft
  • Auslandsaufenthalte und deren Dauer
  • Welpen und ungewollte Deckakte
  • Ausschlüsse für bestimmte Rassen

Was bestimmt den Beitrag?

Den Beitrag bestimmen vor allem Rasse und Größe, Zahl der Hunde, Deckungssumme und Selbstbeteiligung.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Personenschäden, etwa nach einem Biss, einschließlich Schmerzensgeld
  • Sachschäden, die der Hund verursacht
  • Vermögensfolgeschäden, zum Beispiel Verdienstausfall
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Mietsachschäden je nach Vertrag

Typischerweise nicht versichert

  • Eigene Schäden, etwa Verletzungen des Halters
  • Bisse gegen Familienmitglieder im selben Haushalt
  • Bußgelder, etwa bei Verstößen gegen die Leinenpflicht
  • Behandlungskosten des eigenen Hundes, dafür gibt es die Tierkrankenversicherung

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Melden Sie einen neuen Hund sofort an, statt sich auf eine Vorsorgeregelung zu verlassen.
  • Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob die Rasse Ihres Hundes ausgeschlossen ist oder teurer eingestuft wird.
  • Halten Sie Fotos, Zeugen und Kontaktdaten fest, wenn etwas passiert. Erkennen Sie keine Schuld an.

Häufige Fragen

Zahlt die Privathaftpflicht, wenn mein Hund jemanden beißt?

Nein, in aller Regel nicht. Die Privathaftpflicht deckt kleinere Haustiere ab. Für Hunde brauchen Sie einen eigenen Vertrag. Wer gelegentlich fremde Hunde hütet, ist darüber oft mitversichert.

Wie hoch ist die Mindestsumme für gefährliche Hunde?

Die Summen legt das jeweilige Landesrecht fest. Wir nennen hier bewusst keine Zahl. Ihre Ordnungsbehörde sagt Ihnen, welche Vorgaben für Ihren Hund aktuell gelten, und wir prüfen, ob Ihr Vertrag dazu passt.

Haftet auch der Hundesitter?

Das kann sein, wenn er die Aufsicht vertraglich übernommen hat (§ 834 BGB). Deshalb sollte der Vertrag auch Personen einschließen, die für Sie auf den Hund aufpassen.