Betriebshaftpflicht

Kurz gesagt

Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen, wenn Dritte durch den Betrieb einen Schaden erleiden. Sie prüft die Haftung, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte Ansprüche. Mitversichert sind in der Regel auch Mitarbeitende. Nicht ersetzt werden Mängel der eigenen Leistung.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für Handwerksbetriebe, Händler, Dienstleister, Gastronomie und Selbstständige mit Kundenkontakt. Für einige Berufe ist eine Haftpflicht vorgeschrieben.

Warum braucht ein Betrieb eine Haftpflichtversicherung?

Weil ein Unternehmen für Schäden haftet, die es oder seine Mitarbeitenden Dritten zufügen, und das unter Umständen in unbegrenzter Höhe. Das Risiko reicht vom Kunden, der im Laden stürzt, bis zum Sachschaden auf einer Baustelle. Besonders teuer werden Personenschäden, denn Behandlung, Verdienstausfall und Rente können über Jahre laufen.

Welche Schäden übernimmt die Betriebshaftpflicht?

Sie übernimmt Personen- und Sachschäden sowie die daraus folgenden Vermögensschäden. Nach den Musterbedingungen des GDV leistet sie in drei Schritten: Sie prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt Sie von berechtigten Forderungen frei.

Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind nur eingeschränkt oder gegen Vereinbarung abgedeckt. Das ist vor allem für beratende Berufe wichtig.

Welche Zusatzbausteine sollten Sie prüfen?

Die wichtigsten Punkte hängen von Ihrer Branche ab und sollten ausdrücklich im Vertrag stehen:

  • Produkthaftpflicht für Schäden durch gelieferte Waren oder erbrachte Arbeiten
  • Tätigkeitsschäden an fremden Sachen, die Sie bearbeiten
  • Schäden an gemieteten Räumen und Abhandenkommen fremder Schlüssel
  • Umweltrisiken bei Umgang mit gefährlichen Stoffen

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Den Beitrag bestimmen vor allem Branche, Tätigkeit, Umsatz oder Lohnsumme, Zahl der Beschäftigten, Versicherungssumme und Selbstbeteiligung. Geben Sie alle Tätigkeiten vollständig an, auch Nebenleistungen. Denn versichert ist grundsätzlich nur das beschriebene Risiko.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden Dritter
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
  • Schäden, die Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen
  • Tätigkeits-, Mietsach- und Schlüsselschäden sowie Produktrisiko, je nach Vertrag

Typischerweise nicht versichert

  • Erfüllung von Verträgen und Nachbesserung der eigenen Leistung
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Eigene Schäden des Betriebs, etwa an der Einrichtung
  • Schäden durch den Gebrauch zulassungspflichtiger Fahrzeuge, dafür gibt es die Kfz-Versicherung

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Melden Sie neue Tätigkeiten, Standorte und Umsatzsprünge, damit das Risiko korrekt beschrieben bleibt.
  • Erkennen Sie im Schadenfall keine Haftung voreilig an. Melden Sie den Fall zuerst.
  • Prüfen Sie, ob Auslandsaufträge und Subunternehmer vom Vertrag erfasst sind.

Häufige Fragen

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Für die meisten Betriebe besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Für bestimmte Berufe und Gewerbe kann sie jedoch vorgeschrieben sein, und Auftraggeber oder Vermieter verlangen sie häufig. Ohne Versicherung haften Sie mit dem Betriebsvermögen, je nach Rechtsform auch privat.

Sind Mitarbeitende mitversichert?

Ja, nach den GDV-Musterbedingungen sind Betriebsangehörige für Schäden mitversichert, die sie in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit verursachen. Arbeitsunfälle untereinander bleiben in der Regel Sache der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zahlt die Versicherung, wenn meine Arbeit mangelhaft war?

Die Nachbesserung selbst zahlt sie nicht, denn das ist Erfüllung des Vertrags. Folgeschäden an anderen Sachen oder Personen können aber versichert sein, je nach Vertrag.