Person steigt lachend ins Auto, Tageslicht
Für wen ist das wichtig?
Für alle, die ein Auto, Wohnmobil oder einen Anhänger zulassen. Ohne Haftpflichtversicherung gibt es keine Zulassung.
Welche Bausteine hat die Kfz-Versicherung?
Die Haftpflicht reguliert fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Das Gesetz schreibt Mindestsummen vor, viele Verträge liegen deutlich darüber.
Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Ereignisse von außen. Die Vollkasko ergänzt selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Was das für Ihr Fahrzeug bedeutet, zeigt unser Vergleich von Teilkasko und Vollkasko.
Wie setzt sich der Beitrag zusammen?
Den Beitrag bestimmen vor allem diese Faktoren:
- Schadenfreiheitsklasse, also Ihre unfallfreien Jahre
- Typ- und Regionalklasse des Fahrzeugs
- Jährliche Fahrleistung und Stellplatz
- Kreis der Fahrer und Alter des jüngsten Fahrers
- Gewählte Selbstbeteiligung
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- Schäden, die Sie anderen mit dem Fahrzeug zufügen (Haftpflicht)
- Abwehr unberechtigter Forderungen (Haftpflicht)
- Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Brand, Wildunfälle je nach Vertrag (Teilkasko)
- Selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus (Vollkasko)
Typischerweise nicht versichert
- Eigene Fahrzeugschäden, wenn nur eine Haftpflicht besteht
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden bei Rennen und bestimmten vertraglich ausgeschlossenen Nutzungen
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Prüfen Sie den Vertrag rechtzeitig vor dem Stichtag. Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat.
- Geben Sie Fahrleistung und Fahrerkreis realistisch an. Falsche Angaben können im Schadenfall teuer werden.
- Bei finanzierten oder geleasten Autos verlangt der Geldgeber meist eine Vollkasko.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?
Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden vor.
Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?
Regulär zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Frist, bei Jahresverträgen also meist bis zum 30. November. Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsänderung und nach einem regulierten Schaden besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen?
Ja, die erfahrenen unfallfreien Jahre lassen sich in der Regel zum neuen Versicherer übertragen. Wie der Rabatt funktioniert, erklären wir im Beitrag zur Schadenfreiheitsklasse.
