Person steigt lachend ins Auto, Tageslicht
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen, die Kasko zahlt Schäden am eigenen Auto. Nur die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig, und für sie gibt es keinen gesetzlichen Mindestumfang. Die Übersicht zeigt den üblichen Inhalt. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Vertrags.
| Schaden | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schäden anderer durch Ihr Auto | Ja | Nein | Nein, das zahlt die Haftpflicht |
| Diebstahl des Autos | Nein | Ja | Ja |
| Brand und Explosion | Nein | Ja | Ja |
| Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung | Nein | Ja | Ja |
| Glasbruch | Nein | Ja | Ja |
| Zusammenstoß mit Haarwild, etwa Reh | Nein | Ja | Ja |
| Selbst verschuldeter Unfall, eigenes Auto | Nein | Nein | Ja |
| Vandalismus durch Fremde | Nein | Nein | Ja |
| Beitrag richtet sich nach der SF-Klasse | Ja | Nein | Ja |
Wann reicht die Teilkasko?
Die Teilkasko reicht meist dann, wenn Sie den Verlust Ihres Autos nach einem selbst verschuldeten Unfall aus eigener Tasche verkraften würden. Das trifft häufig auf ältere Fahrzeuge zu, deren Wiederbeschaffungswert überschaubar ist. Im Totalschaden ersetzt die Versicherung ohnehin nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, sofern Ihr Vertrag nichts anderes vorsieht.
Auch bei sehr alten Autos kann eine reine Haftpflicht genügen. Das ist eine ehrliche Option. Prüfen Sie dann aber, ob Sie einen Wildunfall, einen Steinschlag oder einen Diebstahl selbst bezahlen könnten.
Wann lohnt sich die Vollkasko?
Die Vollkasko lohnt sich vor allem, wenn ein Totalschaden Sie finanziell hart treffen würde. Als Orientierung, nicht als feste Regel, können diese Punkte dienen:
- Das Auto ist neu oder neuwertig und hat einen hohen Wiederbeschaffungswert.
- Das Auto ist finanziert oder geleast. Bank oder Leasinggeber verlangen die Vollkasko meist ohnehin.
- Der Kredit läuft noch. Nach einem Totalschaden müssten Sie ihn sonst weiterzahlen und zugleich ein neues Auto kaufen.
- Sie haben keine Rücklagen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu ersetzen.
- Sie sind auf das Auto angewiesen, etwa für den Arbeitsweg.
Wie rechnen Sie den Unterschied selbst durch?
Vergleichen Sie den Mehrbeitrag der Vollkasko mit dem Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen müssten. Fragen Sie dazu für Ihr Auto beide Varianten mit derselben Selbstbeteiligung an. Der Unterschied ist Ihr jährlicher Preis für den Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.
Stellen Sie diesen Preis dem aktuellen Wert des Autos gegenüber. Je kleiner der Wert und je höher der Mehrbeitrag, desto weniger spricht für die Vollkasko. Der Vergleich lässt sich jedes Jahr wiederholen, denn der Wert sinkt, während der Beitrag nicht im selben Maß fällt.
Der Beitrag hängt stark von Typklasse, Region und Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab. In der Vollkasko kann auch ein hoher Rabatt den Unterschied klein machen. Wie der Rabatt entsteht, erklärt unser Beitrag zur Schadenfreiheitsklasse.
Welche Rolle spielen Rabatt und Selbstbeteiligung?
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, und nur die Vollkasko kennt einen Schadenfreiheitsrabatt. Die Teilkasko ist nicht Teil dieses Systems. Ein Teilkasko-Schaden führt deshalb nicht zur Rückstufung, Sie zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wählen Sie die Selbstbeteiligung so, dass Sie den Betrag jederzeit zahlen könnten. Bei kleineren Vollkasko-Schäden kann die spätere Rückstufung teurer sein als die Reparatur. Rechnen Sie das im Einzelfall durch, und fragen Sie Ihren Versicherer, was er an Rückstufung vorsieht. Anzeigepflichten aus Ihrem Vertrag bleiben davon unberührt.
Worauf sollten Sie im Vertrag achten?
Achten Sie weniger auf den Namen der Stufe als auf die Details. Tarife unterscheiden sich deutlich, und ein günstiger Beitrag kann auf Lücken beruhen. Prüfen Sie vor allem:
- Wild: Sind nur Haarwild oder alle Tiere versichert? Die Musterbedingungen des GDV nennen zunächst nur Haarwild.
- Grobe Fahrlässigkeit: Verzichtet der Versicherer darauf, die Leistung zu kürzen?
- Marderbiss und Folgeschäden: Sind sie enthalten und in welcher Höhe?
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung: Wie lange gilt sie bei Neuwagen?
- Werkstattbindung: Ist sie vereinbart, und passt das zu Ihnen?
Können Sie die Stufe später wechseln?
Ja, die Kaskostufe lässt sich in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres ändern. Fragen Sie, ob Ihr Versicherer das auch früher zulässt. Klären Sie zudem, was mit Ihrem Schadenverlauf in der Vollkasko geschieht, falls Sie später zurückwechseln möchten.
Der richtige Zeitpunkt für einen Vergleich ist vor dem Stichtag. Wie das geht, zeigt der Beitrag Kfz-Versicherung wechseln. Den Gesamtüberblick finden Sie auf unserer Seite zur Kfz-Versicherung.
Häufige Fragen
Ist die Teilkasko in der Vollkasko enthalten?
Ja, die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und ergänzt selbst verschuldete Unfälle sowie mutwillige Beschädigungen durch Fremde.
Bis zu welchem Autoalter ist die Vollkasko sinnvoll?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind der aktuelle Wert des Autos, eine laufende Finanzierung und die Frage, ob Sie einen Totalschaden selbst tragen könnten.
Zahlt die Teilkasko, wenn ich in eine überschwemmte Straße fahre?
In der Regel nicht. Faustregel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Teilkasko. Fahren Sie selbst ins Wasser, greift meist nur die Vollkasko.
