Person mit Hund im Pfälzerwald
Für wen ist das wichtig?
Für alle, die eine teure Reise früh buchen, mit Kindern oder Angehörigen mit erhöhtem Krankheitsrisiko verreisen oder ins Ausland fahren.
Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Sie lohnt sich vor allem, wenn die Stornokosten Sie spürbar treffen würden, also bei einer teuren Reise, die lange im Voraus gebucht ist. Bei einem günstigen Kurztrip können Sie das Risiko oft selbst tragen.
Gezahlt wird nur bei einem versicherten Ereignis, das unerwartet eintritt und die Reise unzumutbar macht. Dazu gehören meist schwere Erkrankung, Unfall, Tod in der Familie, Schwangerschaft oder unerwartete Arbeitslosigkeit. Wichtig ist, dass auch die nächsten Angehörigen einbezogen sind.
Was leistet die Reiseabbruchversicherung?
Sie greift, wenn Sie die Reise schon angetreten haben und wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses früher heimkehren müssen oder länger bleiben. Ersetzt werden je nach Tarif die Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Leistungen. Lassen Sie sich diese vom Hotel oder Veranstalter bestätigen.
Brauche ich eine Reisegepäckversicherung?
Oft nicht, denn die Hausratversicherung deckt Gepäck und Wertsachen meist bis zu drei Monate weltweit mit ab, in der Regel begrenzt auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme und höchstens 10.000 Euro. Diebstahl zahlt sie jedoch nur nach einem gewaltsamen Eindringen in die Unterkunft, nicht auf der Straße oder im Restaurant. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie zusätzlich etwas abschließen.
Welche Rechte habe ich ohne Versicherung?
Bei einer Pauschalreise dürfen Sie nach § 651h BGB jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Veranstalter kann dann eine angemessene Entschädigung verlangen. Treten am Zielort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, entfällt diese Entschädigung. Dafür brauchen Sie keine Versicherung.
Was bestimmt den Beitrag?
Den Beitrag bestimmen vor allem Reisepreis, Alter der Reisenden, Einzel- oder Jahresvertrag, Zahl der mitversicherten Personen und eine mögliche Selbstbeteiligung.
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- Stornokosten bei versicherten Ereignissen (Reiserücktritt)
- Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Leistungen je nach Tarif (Reiseabbruch)
- Verlust oder Beschädigung von Gepäck je nach Bedingungen (Reisegepäck)
- Behandlung und Rücktransport im Ausland (Auslandskrankenversicherung)
Typischerweise nicht versichert
- Absage, weil Sie schlicht keine Lust mehr haben
- In der Regel Reisewarnungen, Quarantänemaßnahmen und Einreiseverbote
- Erkrankungen, die bei Buchung schon absehbar waren, je nach Bedingungen
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung früh ab, möglichst bis 30 Tage vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen spätestens am Buchungstag.
- Wählen Sie die Versicherungssumme mindestens so hoch wie den Preis Ihrer teuersten Reise.
- Stornieren Sie im Ernstfall unverzüglich und holen Sie ein Attest ein. Zögern Sie, können höhere Stornokosten bei Ihnen hängen bleiben.
Häufige Fragen
Ist ein Einzelvertrag oder ein Jahresvertrag besser?
Das hängt von Ihren Reisen ab. Wer mehrmals im Jahr reist, fährt mit einem Jahresvertrag oft einfacher. Er verlängert sich aber meist automatisch, achten Sie daher auf die Kündigungsfrist.
Was mache ich bei Streit mit dem Reiseversicherer?
Sie können kostenfrei den Versicherungsombudsmann anrufen. Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist dessen Entscheidung für den Versicherer bindend, sofern das Unternehmen dem Verfahren angeschlossen ist.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Die Verbraucherzentrale rät bei der Reiserücktrittsversicherung, Tarife mit Selbstbeteiligung zu meiden. Wägen Sie die Ersparnis gegen den Betrag ab, den Sie im Schadenfall selbst tragen würden.
