Private Krankenversicherung

Kurz gesagt

In die private Krankenversicherung können vor allem Selbstständige, Beamte und Angestellte wechseln, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 beträgt diese Grenze 77.400 Euro im Jahr. Der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheit und gewähltem Tarif.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Für Selbstständige und Freiberufler, für Beamte mit Beihilfe und für Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Wer pflichtversichert ist, kann in der Regel nur eine Zusatzversicherung ergänzen.

Ab welchem Einkommen können Angestellte in die PKV wechseln?

Angestellte können wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, 2026 also 77.400 Euro oder 6.450 Euro im Monat. Für Personen, die schon am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze privat versichert waren, gilt 2026 eine besondere Grenze von 69.750 Euro.

Die Versicherungspflicht endet nicht sofort, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird. Außerdem muss das Gehalt auch über der Grenze des Folgejahres liegen. Das wird 2027 wichtig: Der Entwurf der Rechengrößenverordnung sieht 84.150 Euro vor. Dieser Wert stand bei Redaktionsschluss noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand.

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Der Beitrag hängt nicht vom Gehalt ab, sondern vor allem von diesen Faktoren:

  • Alter bei Vertragsbeginn
  • Gesundheitszustand laut Antrag
  • Gewählter Leistungsumfang, etwa ambulant, stationär und Zahn
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Krankentagegeld, falls vereinbart

Was verändert sich mit Familie und im Alter?

Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der PKV nicht, jede versicherte Person braucht einen eigenen Vertrag. Auch Kinder können betroffen sein: Sie sind nicht gesetzlich familienversichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehepartner des Kassenmitglieds privat versichert ist, oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und mehr Einkommen hat als das Mitglied.

Auch im Ruhestand zahlen Sie den Beitrag weiter unabhängig von der Rente, und er kann im Lauf der Jahre steigen. Alterungsrückstellungen sollen diesen Anstieg abmildern, verhindern ihn aber nicht. Planen Sie die Beiträge deshalb auch für die Zeit mit geringerem Einkommen ein.

Kann ich aus der PKV zurück in die gesetzliche Kasse?

Eine Rückkehr ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn Sie vor dem 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtig werden. Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig wird und in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, bleibt in der Regel versicherungsfrei, wenn er mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder befreit war. Hohe Beiträge allein sind kein Rückkehrgrund. Prüfen Sie den Wechsel deshalb als langfristige Entscheidung.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Ambulante und stationäre Behandlung im vereinbarten Umfang
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz je nach Tarif
  • Kostenerstattung nach Vertrag, oft reichen Sie Rechnungen selbst ein
  • Verdienstausfall bei Krankheit nur mit vereinbartem Krankentagegeld

Typischerweise nicht versichert

  • Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner und Kindern
  • Leistungen außerhalb des vereinbarten Tarifs
  • Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung möglich

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Prüfen Sie, ob Ihr Gehalt auch die Grenze des nächsten Jahres übersteigt, bevor Sie kündigen.
  • Rechnen Sie die Beiträge für mehrere Familienmitglieder und für den Ruhestand durch.
  • Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß. Die Annahme des Vertrags kann davon abhängen.

Häufige Fragen

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV?

Ja, Angestellte erhalten einen Zuschuss in gesetzlich begrenzter Höhe. Er darf höchstens die Hälfte dessen betragen, was Sie für Ihre Krankenversicherung tatsächlich zahlen.

Besteht auch in der PKV eine Versicherungspflicht?

Ja, wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein. Der Tarif muss mindestens ambulante und stationäre Heilbehandlung abdecken, die Selbstbehalte sind auf 5.000 Euro im Kalenderjahr begrenzt.

Kann ich innerhalb meines Versicherers den Tarif wechseln?

Ja, das Versicherungsvertragsgesetz sieht ein Recht auf den Wechsel in gleichartige Tarife vor. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei grundsätzlich angerechnet.