Person mit Hund im Pfälzerwald
Für wen ist das wichtig?
Für alle, die ihren Hund, ihre Katze oder ihr Pferd im Ernstfall behandeln lassen möchten und hohe Rechnungen nicht aus Ersparnissen zahlen können.
Was ist der Unterschied zwischen OP-Schutz und Vollschutz?
Die OP-Versicherung zahlt nur Operationen und die zugehörige Nachbehandlung. Der Vollschutz deckt auch ambulante Behandlungen, Diagnostik und Medikamente ab, je nach Tarif. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kostet eine Vollversicherung für Hunde etwa das Dreifache einer OP-Versicherung.
Die Verbraucherzentrale ist insgesamt zurückhaltend: Die Tarife können teuer sein und zahlen nicht jede Behandlung. Eine sachliche Prüfung lohnt also vor dem Abschluss.
Was dürfen Tierärzte abrechnen?
Maßgeblich ist die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), die seit dem 22. November 2022 gilt. Gebühren liegen in der Regel zwischen dem einfachen und dreifachen Satz, je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen.
Im Notdienst nachts, am Wochenende oder an Feiertagen sind die Sätze höher, bis zum Vierfachen. Dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro. Der Notdienst läuft nachts von 18 bis 8 Uhr und am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr.
Bis zu welchem Satz zahlt die Versicherung?
Das ist je nach Tarif unterschiedlich, und genau hier entstehen Lücken. Laut Verbraucherzentrale rechnen Praxen häufig den dreifachen Satz ab, während Versicherungen teils nur den zweifachen zahlen. Prüfen Sie, welcher Satz erstattet wird und was im Notdienst gilt. Auch Selbstbeteiligung und Jahreshöchstgrenzen spielen eine Rolle.
Ab wann und bis wann kann ich mein Tier versichern?
Meist ab einem Alter von etwa zwei Monaten und nur, solange das Tier gesund ist. Bei älteren Tieren wird das Angebot kleiner, und der Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter. Bei Hunden über sieben Jahren ist das Angebot laut Verbraucherzentrale gering. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer ein Gutachten verlangen oder den Schutz einschränken.
Was bestimmt den Beitrag?
Den Beitrag bestimmen vor allem Tierart, Rasse, Alter, Größe und Gewicht, der Wohnort, der gewählte Umfang und die Selbstbeteiligung.
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- Operationen und Nachbehandlung (OP-Versicherung)
- Medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit und Unfall (Vollschutz, je nach Tarif)
- Notdienst-Behandlungen im Rahmen der vereinbarten Sätze
Typischerweise nicht versichert
- Erkrankungen, die schon vor Vertragsbeginn bestanden, in der Regel
- Kastrationen ohne medizinischen Grund, meist
- Impfungen und Standardvorsorge, oft
- Schäden, die das Tier anderen zufügt, dafür gibt es die Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Rechnen Sie die Alternative durch: Eine Rücklage auf einem eigenen Konto hilft bei jeder Behandlung, ist aber zu Beginn noch klein.
- Achten Sie auf Wartezeiten. Bei Krankheiten sind meist drei Monate üblich, bei Unfällen besteht oft sofort Schutz.
- Fragen Sie nach dem Kündigungsrecht des Versicherers. Manche verzichten nach einigen Vertragsjahren darauf, damit Ihr Tier im Alter nicht ohne Schutz dasteht.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Tierkrankenversicherung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Sie ist vor allem dann eine Überlegung wert, wenn eine größere Rechnung Sie finanziell überfordern würde. Vergleichen Sie Beitrag, Selbstbeteiligung und Höchstgrenzen mit dem, was Sie selbst ansparen könnten.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Laut Verbraucherzentrale sind 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten üblich. Manche Tarife deckeln zusätzlich die jährliche Erstattung, zum Beispiel bei 2.500 Euro.
Was kostet der Tierarzt im Notdienst zusätzlich?
Neben den höheren Sätzen fällt laut GOT eine Notdienstgebühr von 50 Euro an, zuzüglich Umsatzsteuer. In derselben Angelegenheit darf sie nur einmal berechnet werden, auch bei mehreren Tieren eines Halters.
