Ältere Person im freundlichen Arztgespräch
Für wen ist das wichtig?
Für Menschen, die den Eigenanteil im Pflegefall nicht allein aus Rente und Ersparnissen tragen möchten oder ihre Angehörigen finanziell entlasten wollen.
Warum reicht die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht aus?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Unterstützung angelegt und übernimmt nicht alle Kosten. Zu Hause ergänzt sie die Pflege durch Angehörige und andere Helfer. Im Heim tragen Pflegebedürftige Unterkunft und Verpflegung selbst, dazu kommt ein Eigenanteil an den Pflegekosten, für den die Pflegekasse einen nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschlag zahlt.
Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse zu Hause?
Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Für die häusliche Pflege sieht das Gesetz 2026 diese monatlichen Beträge vor:
- Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Sachleistung
- Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Sachleistung
- Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Sachleistung
- Pflegegrad 5: 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Sachleistung
Ändert sich die Pflegeversicherung bald?
Ja, das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, der Bundestag berät darüber. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 und höhere Beträge in den Pflegegraden 2 bis 5. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz erhalten. Einzelheiten können sich noch ändern.
Welche Arten von Pflegezusatzversicherung gibt es?
Üblich sind drei Formen. Das Pflegetagegeld zahlt einen vereinbarten Betrag, über den Sie meist frei verfügen können. Die Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Kosten bis zu einer vereinbarten Grenze. Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die im Pflegefall eine Rente zahlt.
Daneben gibt es den staatlich geförderten Pflege-Bahr: Bei mindestens 10 Euro Eigenbeitrag im Monat gibt der Staat 5 Euro dazu. Der Versicherer darf dabei niemanden wegen des Gesundheitszustands ablehnen und keine Risikozuschläge verlangen, die Wartezeit beträgt jedoch bis zu fünf Jahre. In Pflegegrad 5 müssen mindestens 600 Euro im Monat vorgesehen sein. Volljährige können ihn abschließen, solange sie noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit beziehen oder bezogen haben. Prüfen Sie, ob dieser Betrag allein zu Ihrem Bedarf passt.
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- Vereinbartes Tagegeld oder Monatsgeld je nach Pflegegrad (Pflegetagegeld)
- Erstattung nachgewiesener Pflegekosten bis zur vereinbarten Grenze (Pflegekosten)
- Rente im Pflegefall, sofern vereinbart (Pflegerente)
Typischerweise nicht versichert
- Leistungen in der Wartezeit, soweit der Tarif eine vorsieht
- In der Regel eine bereits bestehende Pflegebedürftigkeit bei Abschluss
- Automatisch die volle Deckung der Heimkosten, das hängt von der vereinbarten Höhe ab
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Prüfen Sie, ab welchem Pflegegrad Ihr Tarif in welcher Höhe zahlt, und ob ein Nachweis von Kosten nötig ist.
- Achten Sie auf Regelungen zur Beitragsbefreiung und zur Anpassung der Leistung an steigende Kosten.
- Bei ungeförderten Tarifen sind Gesundheitsfragen üblich. Die Annahme kann davon abhängen, beantworten Sie diese deshalb wahrheitsgemäß.
Häufige Fragen
Bekomme ich schon bei Pflegegrad 1 Leistungen?
Von der gesetzlichen Pflegekasse gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld. Ob eine private Zusatzversicherung leistet und in welcher Höhe, regelt der jeweilige Vertrag.
Wann sollte ich mich darum kümmern?
Das Thema lässt sich am einfachsten klären, solange keine Pflegebedürftigkeit besteht. Ein früherer Abschluss kann zudem zu einem niedrigeren Beitrag führen.
Wer stellt den Pflegegrad fest?
Den Antrag auf Leistungen stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie lässt die Pflegebedürftigkeit begutachten. Den genauen Ablauf im Leistungsfall einer Zusatzversicherung regeln deren Bedingungen.
