Elternteil mit Kind auf den Schultern
Für wen ist das wichtig?
Für alle, die Freizeitrisiken finanziell abfedern möchten. Die Verbraucherzentrale nennt vor allem Selbstständige, Menschen mit erhöhtem Unfallrisiko und Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Was ist gesetzlich versichert und was nicht?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Kinder sind in Kita und Schule und auf dem direkten Weg dorthin abgesichert, Studierende an der Hochschule. Unfälle im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub fallen in der Regel nicht darunter. Genau dort setzt die private Unfallversicherung an, sie gilt grundsätzlich rund um die Uhr.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall liegt laut Gesetz vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Allmähliche Überlastung, etwa durch jahrelangen Sport, zählt nicht dazu. Verletzungen durch eigene Kraftanstrengung, zum Beispiel Zerrungen und Risse, sind nur versichert, wenn die Bedingungen den Unfallbegriff entsprechend erweitern.
Wie berechnet sich die Leistung bei Invalidität?
Die Leistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme. Für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane nennt die sogenannte Gliedertaxe feste Prozentwerte, zum Beispiel laut Verbraucherzentrale 50 Prozent für ein Auge. Jeder Vertrag legt seine Gliedertaxe selbst fest.
Mit einer Progression steigt die Auszahlung bei schweren Beeinträchtigungen überproportional. Eine Unfallrente wird oft erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt. Der Beitrag hängt vor allem von Beruf, Alter, Leistungsumfang und Versicherungssumme ab.
Ersetzt sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein, denn sie leistet nur nach Unfällen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale geht Berufsunfähigkeit weit überwiegend auf Krankheiten zurück, deshalb ist für den Einkommensschutz meist die Berufsunfähigkeitsversicherung der wichtigere Vertrag. Die Unfallversicherung kann dort eine Ergänzung oder eine Alternative sein, wo keine BU möglich ist.
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- Einmalzahlung bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall
- Unfallrente, Todesfall- oder Krankenhausleistung, wenn vereinbart
- Unfälle in Beruf, Haushalt und Freizeit, weltweit nach den Vertragsbedingungen
Typischerweise nicht versichert
- Folgen von Krankheiten
- Selbst herbeigeführte Verletzungen sowie im Vertrag ausgeschlossene Unfallarten
- Psychische Reaktionen wie Schock und Stress, je nach Bedingungen
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Beachten Sie die Fristen für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität. Sie stehen im Vertrag und unterscheiden sich.
- Melden Sie Änderungen bei Beruf oder Hobbys. Sie können den Beitrag und den Schutz beeinflussen.
- Vorerkrankungen können die Leistung mindern, wenn sie zur Unfallfolge beigetragen haben. Machen Sie Angaben bei Antrag und Schadenmeldung wahrheitsgemäß.
Häufige Fragen
Sind Kinder in der Freizeit gesetzlich unfallversichert?
Nein. Der gesetzliche Schutz gilt in Kita und Schule und auf dem direkten Weg dorthin. Spielen im Garten oder Sport im Verein fallen nicht darunter. Für die Freizeit braucht es eine private Absicherung.
Ab wann gilt eine Beeinträchtigung als dauerhaft?
Üblicherweise, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre besteht und keine Besserung zu erwarten ist. Der genaue Maßstab steht in Ihren Bedingungen.
Sollte ich die Unfallversicherung mit einem Sparvertrag verbinden?
Das rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nicht. Trennen Sie die Risikoabsicherung möglichst von der Geldanlage, damit Sie Kosten und Leistung klar beurteilen können.
