Einkommen und Familie

Versicherungen für Familien: Was bei Nachwuchs wichtig wird

Redaktion Agentur RaimondiAnsprechpartner: Antonio Raimondi, Allianz Generalvertreter

  • Stand: November 2026
  • 4 Minuten Lesezeit
  • 5 Quellen

Kurz gesagt

Mit Nachwuchs wird vor allem wichtig, dass die Familie weiterleben kann, wenn ein Einkommen wegfällt. Prüfen Sie daher Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Melden Sie das Kind bei der Krankenversicherung an und klären Sie die Mitversicherung in der Privathaftpflicht. Viele Spezialpolicen, die gezielt an Eltern gerichtet sind, sind dagegen entbehrlich.

Was sollten Sie direkt nach der Geburt regeln?

Direkt nach der Geburt steht die Krankenversicherung des Kindes an erster Stelle. Der Weg hängt davon ab, wie Sie selbst versichert sind:

  • Beide Eltern gesetzlich versichert: Das Kind ist in der Regel beitragsfrei familienversichert (§ 10 SGB V). Melden Sie die Geburt bei Ihrer Kasse.
  • Ein Elternteil privat versichert: Bei verheirateten Eltern kann die Familienversicherung ausgeschlossen sein, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V). Lassen Sie das rechtzeitig prüfen.
  • Privat versichert: Der Versicherer muss das Neugeborene ohne Risikozuschlag und Wartezeit aufnehmen, wenn Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend anmelden (§ 198 VVG). Der Schutz darf dabei nicht höher sein als der des Elternteils. Zudem kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils von bis zu drei Monaten vereinbart sein.

Wie schützen Sie das Einkommen der Familie?

Das Einkommen schützen Sie vor allem mit einer Risikolebens- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Verträge sichern ab, was mit Kindern am schwersten wiegt: Wenn das Einkommen dauerhaft ausfällt, laufen Kosten und oft auch Kredite weiter. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt beide neben der Privathaftpflicht als wichtigste Verträge für Familien.

Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn eine versicherte Person stirbt. Wichtig ist sie, solange andere von Ihnen abhängen. Denken Sie auch an den Elternteil, der gerade weniger verdient oder Elternzeit nimmt. Fällt er aus, entstehen Kosten für Betreuung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt einen Teil des Einkommens, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meist nicht reicht. Bestehende Verträge mit Nachversicherungsgarantie lassen sich bei einer Geburt oft ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Dafür gelten aber meist Fristen. Sehen Sie deshalb bald nach der Geburt in Ihre Unterlagen. Wie sich der Beitrag bildet, erklärt der Beitrag Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?.

Was ändert sich bei der Privathaftpflicht?

Bei der Privathaftpflicht sollten Sie prüfen, ob Sie einen Familientarif haben und ob Kinder darin mitversichert sind. Das ist bei Familientarifen üblich, in einem Single-Tarif aber nicht unbedingt der Fall. Ein Tarifwechsel ist schnell erledigt. Wir empfehlen, ihn nicht aufzuschieben.

Wichtig ist auch die Frage nach kleinen Kindern. Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden in der Regel nicht verantwortlich (§ 828 BGB), im Straßenverkehr gilt das in bestimmten Fällen bis zehn Jahre. Rechtlich muss dann oft niemand zahlen, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Viele Tarife leisten auf Wunsch trotzdem, wenn sogenannte deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Sehen Sie im Vertrag nach, wie das geregelt ist und in welcher Höhe. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Privathaftpflicht.

Welche Verträge sollten Sie noch prüfen?

Prüfen Sie die Verträge, bei denen sich durch das Kind Werte oder Bedarf ändern. Dabei geht es meist um Anpassungen, nicht um neue Policen:

  • Hausrat: Mehr Möbel, Kinderwagen, Fahrräder. Stimmt die Summe noch? Bei einem Umzug muss die neue Wohnfläche gemeldet werden.
  • Auslandskrankenversicherung: Ist das Kind beim bestehenden Vertrag mitversichert? Oft braucht es dafür einen Familientarif.
  • Bezugsberechtigung: Wer soll bei Lebens- und Risikolebensversicherungen das Geld erhalten? Prüfen Sie die Eintragungen.
  • Testament und Sorgerecht: Das ist keine Versicherung, gehört aber zur selben Vorsorge. Klären Sie es rechtlich.

Welche Absicherung braucht das Kind selbst?

Das Kind selbst braucht vor allem eine Krankenversicherung und den Schutz in Ihrer Privathaftpflicht. Alles Weitere ist eine Frage der Abwägung. Die Verbraucherzentrale nennt für Familien eine Kinderinvaliditätsversicherung als wichtige Absicherung, ersatzweise eine Unfallversicherung. Sie kann sinnvoll sein, weil Kinder in der Regel noch keine eigenen Rentenansprüche aufgebaut haben. Unfallversicherungen zahlen aber nur nach Unfällen, und auch Kinderinvaliditätstarife decken Erkrankungen unterschiedlich ab. Prüfen Sie deshalb den Umfang.

Fragen Sie auch, ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen könnte, wenn eine Kieferorthopädie möglich ist. Wichtig: Diese Verträge haben oft Wartezeiten und Gesundheitsfragen. Ein Abschluss ist daher meist früher einfacher. Einen Sparvertrag verbinden Sie besser nicht mit einer Versicherung, sondern halten beides getrennt. Das bleibt übersichtlicher und oft auch günstiger.

Worauf können Familien verzichten?

Verzichten können Familien in der Regel auf alles, was nur kleine, bezahlbare Schäden abdeckt. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt ausdrücklich Geräte-, Reisegepäck-, Glas- und Handyversicherungen sowie Sterbegeldversicherungen als verzichtbar. Das gilt auch dann, wenn solche Angebote gezielt an junge Eltern gerichtet sind.

Setzen Sie Ihr Budget lieber zuerst dort ein, wo der Schaden Ihre Existenz bedrohen würde. Wenn das Geld knapp ist, gehen Privathaftpflicht und Einkommensschutz vor. Einen allgemeinen Überblick bietet der Beitrag Welche Versicherungen braucht man wirklich?.

Häufige Fragen

Muss ich die Krankenkasse über die Geburt informieren?

Ja. Familienversicherte Kinder müssen der Kasse gemeldet werden. Die Kasse benötigt dafür die notwendigen Angaben, in der Regel mit der Geburtsbescheinigung.

Wie lange habe ich bei der privaten Krankenversicherung Zeit?

Für die Aufnahme ohne Risikozuschlag und Wartezeit müssen Sie das Kind spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt anmelden, sofern die Voraussetzungen des § 198 VVG erfüllt sind.

Sind Kinder in der Hausratversicherung mitversichert?

Der Hausrat im gemeinsamen Haushalt ist in der Regel mitversichert, auch die Dinge der Kinder. Kinderfahrräder sind meist enthalten, prüfen Sie aber die Bedingungen für Diebstahl.