Privathaftpflicht

Kurz gesagt

Die Privathaftpflicht zahlt, wenn Sie im Alltag anderen fahrlässig einen Schaden zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Verbraucherzentrale hält sie aber für unverzichtbar. Denn nach § 823 BGB haften Sie für solche Schäden ohne Obergrenze, notfalls mit Ihrem gesamten Vermögen.

Redaktion Agentur RaimondiStand: November 2026

Für wen ist das wichtig?

Grundsätzlich für jeden Haushalt, vom Berufseinsteiger über Familien bis zu Ruheständlern.

Warum ist die Privathaftpflicht so wichtig?

Weil ein einziger Moment der Unachtsamkeit existenzbedrohend sein kann. Fahren Sie mit dem Rad einen Fußgänger an und wird er dauerhaft verletzt, können Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld hohe Summen erreichen. Für solche Forderungen haften Sie persönlich.

Die Versicherung prüft zunächst, ob die Forderung berechtigt ist. Ist sie es, zahlt sie. Ist sie es nicht, wehrt sie den Anspruch für Sie ab.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt pauschal mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Höhere Summen von 50 oder 100 Millionen Euro kosten laut Verbraucherzentrale meist nur wenig mehr. Alte Verträge liegen teils deutlich darunter und sollten geprüft werden.

Was gilt für Kinder?

Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht für Schäden, die sie anrichten, bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen oder Bahnen gilt das in der Regel bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, bleibt der Geschädigte dann ohne Anspruch.

Um Streit etwa mit Nachbarn zu vermeiden, lassen sich solche Schäden teils mitversichern. Fragen Sie nach einer Klausel für deliktunfähige Kinder. Die gleiche Frage stellt sich bei Menschen mit Demenz oder Behinderung. Mehr dazu lesen Sie unter Versicherungen für Familien.

Wer ist mitversichert?

Im Single-Tarif sind Sie allein versichert. Der Familientarif schließt Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ein. Volljährige Kinder sind meist bis zum Abschluss der ersten Ausbildung mitversichert, die Altersgrenzen und Bedingungen unterscheiden sich. In einer eheähnlichen Gemeinschaft sollte die Partnerin oder der Partner namentlich im Vertrag stehen.

Was bestimmt den Beitrag?

Den Beitrag bestimmen vor allem Single- oder Familientarif, Deckungssumme, eingeschlossene Erweiterungen und die Selbstbeteiligung. Sie senkt den Beitrag laut Verbraucherzentrale nur geringfügig.

Was ist versichert, was nicht?

Typischerweise versichert

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die Sie anderen fahrlässig zufügen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Mietsachschäden an gemieteten Räumen je nach Vertrag
  • Schutz bei Forderungsausfall, wenn Ihnen ein zahlungsunfähiger Dritter schadet, je nach Vertrag

Typischerweise nicht versichert

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Eigene Schäden und meist auch Schäden unter mitversicherten Personen
  • Schäden durch den Gebrauch eines Autos oder Motorrads
  • Schäden durch eigene Hunde oder Pferde
  • Schäden aus beruflicher Tätigkeit

Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.

Worauf sollten Sie achten?

  • Prüfen Sie, ob Mietsachschäden ausreichend hoch versichert sind. Die Verbraucherzentrale nennt mindestens 500.000 Euro.
  • Für Hunde und Pferde brauchen Sie einen eigenen Vertrag: Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht. Kleintiere wie Katzen sind meist mitversichert.
  • Melden Sie einen Schaden, ohne selbst eine Schuld anzuerkennen. Die Prüfung ist Sache des Versicherers.

Häufige Fragen

Ist eine Privathaftpflicht Pflicht?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Haftung nach § 823 BGB besteht aber auch ohne Versicherung, dann zahlen Sie selbst.

Zahlt die Haftpflicht auch geliehene Sachen?

Das hängt vom Tarif ab. Schäden an geliehenen Dingen sind eine Erweiterung, die manche Verträge einschließen, teils ohne Aufpreis und oft nur bis zu einer bestimmten Summe.

Sind Schäden mit dem Pedelec mitversichert?

In der Regel ja, denn ein Pedelec bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad. Für das S-Pedelec gilt das nicht. Es braucht eine eigene Kfz-Haftpflicht. Mehr dazu unter E-Bike-Versicherung.