Person steigt lachend ins Auto, Tageslicht
Für wen ist das wichtig?
Für alle, die ein Motorrad oder Leichtkraftrad mit amtlichem Kennzeichen fahren. Mopeds und S-Pedelecs bis 45 km/h fahren dagegen mit Versicherungskennzeichen.
Welchen Schutz muss ein Motorrad haben?
Vorgeschrieben ist allein die Kfz-Haftpflicht, das regelt das Pflichtversicherungsgesetz. Sie begleicht fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dazu zählen auch Ansprüche einer verletzten Person auf dem Sozius.
Ihre eigene Maschine und Ihre eigenen Verletzungen deckt die Haftpflicht nicht. Für die Maschine gibt es die Kasko. Für die Folgen eines Sturzes, den niemand sonst verschuldet hat, kann eine Unfallversicherung ergänzen.
Wann lohnt sich Teilkasko oder Vollkasko fürs Motorrad?
Eine Teilkasko ist vor allem dann eine Überlegung wert, wenn der Verlust der Maschine Sie finanziell treffen würde. Sie greift typischerweise bei Diebstahl, Brand und Naturereignissen. Die Vollkasko ergänzt selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Bei neuen oder finanzierten Motorrädern ist sie häufiger Thema als bei älteren Maschinen, deren Zeitwert gering ist.
Ob Helm und Schutzkleidung mitversichert sind, ist je nach Tarif verschieden. Fragen Sie danach, wenn Ihre Ausrüstung teuer war.
Wie funktioniert das Saisonkennzeichen?
Beim Saisonkennzeichen legen Sie einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf vollen Monaten fest, in dem das Motorrad bewegt werden darf. Der Beitrag richtet sich nach diesen Monaten.
Außerhalb der Saison läuft eine beitragsfreie Ruheversicherung. Nach Angaben des Versicherungsverbands GDV bleiben Haftpflicht und eine bestehende Teilkasko dann wirksam. Dafür muss die Maschine in einer Garage oder auf einem umfriedeten Stellplatz stehen. Auf öffentlichen Straßen darf sie in dieser Zeit weder fahren noch parken.
Was bestimmt den Beitrag?
Feste Preise lassen sich nicht seriös nennen. Den Beitrag bestimmen vor allem diese Faktoren:
- Motorradtyp, Hubraum und Leistung
- Schadenfreiheitsrabatt, soweit vorhanden
- Alter und Fahrerfahrung, Kreis der Fahrer
- Wohnort und Abstellort
- Länge der Saison und Selbstbeteiligung
Was ist versichert, was nicht?
Typischerweise versichert
- Schäden, die Sie anderen mit dem Motorrad zufügen (Haftpflicht)
- Abwehr unberechtigter Forderungen (Haftpflicht)
- Diebstahl, Brand und Naturereignisse je nach Vertrag (Teilkasko)
- Selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus (Vollkasko)
Typischerweise nicht versichert
- Eigene Verletzungen als Fahrer
- Schäden an der eigenen Maschine, wenn nur eine Haftpflicht besteht
- Fahrten außerhalb der Saison beim Saisonkennzeichen
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab. Verbindlich sind die Vertragsbedingungen.
Worauf sollten Sie achten?
- Wählen Sie die Saison passend zu Ihrem Fahrverhalten. Eine Tour im Oktober ist nicht versichert, wenn die Saison im September endet.
- Fragen Sie vor einem Wechsel, wie Ihr Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird. Beim Motorrad regeln das die Versicherer unterschiedlich.
- Stellen Sie die Maschine im Winter nur dort ab, wo die Bedingungen es erlauben, sonst kann der Ruheschutz gefährdet sein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mindestdeckung beim Motorrad?
Es gelten dieselben Mindestsummen wie beim Auto: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.
Steigt der Rabatt auch mit Saisonkennzeichen?
In der Regel ja, wenn das Motorrad mindestens sechs Monate im Jahr versichert ist. Wie sich die Schadenfreiheitsklasse genau entwickelt, steht im jeweiligen Vertrag.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, können Sie nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
