Paar plant am Küchentisch die Zukunft
Was ist die Rentenlücke?
Die Rentenlücke ist der Betrag, der Ihnen im Ruhestand monatlich fehlt, um Ihren gewünschten Lebensstandard zu halten. Sie ist keine feste Größe, sondern das Ergebnis Ihrer eigenen Annahmen. Der Begriff klingt nach einem exakten Wert. Tatsächlich ist die Rechnung eine Schätzung, die mit jedem Jahr genauer wird.
Sie brauchen dafür keine besonderen Kenntnisse, nur drei Angaben: Ihren voraussichtlichen Bedarf, Ihre gesetzliche Rente und Ihre sonstigen Einkünfte im Alter. Eine rechnerische Lücke bedeutet nicht automatisch ein Problem. Wer im Ruhestand mietfrei wohnt oder Ersparnisse hat, kommt oft mit weniger aus.
Wie lesen Sie Ihre Renteninformation richtig?
Entscheidend ist der Abschnitt zur Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente. Die Deutsche Rentenversicherung schickt die Renteninformation einmal im Jahr automatisch an Versicherte ab 27 Jahren mit mindestens fünf Jahren Beitragszeiten. Ab 55 kommt alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft. Sie finden dort unter anderem:
- Ihre bisher erreichte Anwartschaft: die Rente, die Ihre bisherigen Beiträge nach heutigem Stand ergeben.
- Die Hochrechnung: die Rente, wenn Sie bis zum Rentenbeginn weiter so einzahlen wie im Schnitt der letzten fünf Kalenderjahre, ohne künftige Rentenanpassungen.
- Zwei Varianten mit Rentenanpassungen von 1 und 2 Prozent im Jahr, ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts.
- Ihren Anspruch bei voller Erwerbsminderung.
Was müssen Sie von der Bruttorente abziehen?
Die Beträge in der Renteninformation sind brutto, Sie müssen also Kranken- und Pflegeversicherung und möglicherweise Steuern abziehen. In der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitragssatzes von 14,6 Prozent und die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse. Den Pflegebeitrag von derzeit 3,6 Prozent zahlen Sie allein, Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr zahlen derzeit 4,2 Prozent. Diese Sätze können sich ändern. Privat oder freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge selbst und können auf Antrag einen Zuschuss erhalten.
Für die Steuer zählt das Jahr Ihres Rentenbeginns. Der steuerpflichtige Anteil steigt schrittweise. Ab dem Rentenbeginn im Jahr 2058 sind Renten vollständig zu versteuern. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt von Ihren gesamten Einkünften ab. Nutzen Sie für die Schätzung einen Pauschalwert oder fragen Sie einen Steuerberater, denn eine genaue Vorhersage über Jahrzehnte ist nicht möglich.
Wie berücksichtigen Sie die Inflation?
Am einfachsten rechnen Sie alles in heutiger Kaufkraft und prüfen getrennt, was das in künftigen Euro bedeutet. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Berechnungen den Kaufkraftverlust nicht berücksichtigen. Eine Hochrechnung ohne Anpassungen und Ihr heutiger Bedarf lassen sich aber grob vergleichen, weil beide nach heutigem Stand gerechnet sind.
Vermeiden Sie den Fehler, beides zu vermischen. Die Variante mit 2 Prozent Rentenanpassung darf nicht mit Ihrem heutigen Bedarf ohne Preissteigerung verglichen werden, sonst wirkt die Lücke zu klein. Was 2.000 Euro heute kosten, kostet bei angenommenen 2 Prozent Inflation pro Jahr nach 25 Jahren rund 3.280 Euro.
Wie könnte die Rechnung aussehen?
Das folgende Beispiel ist frei erfunden und dient nur zur Veranschaulichung. Die Zahlen stammen nicht von Kunden und lassen sich nicht auf Ihre Situation übertragen. Alle Beträge sind in heutiger Kaufkraft und pro Monat angegeben.
| Fiktives Rechenbeispiel | Betrag |
|---|---|
| Nettoeinkommen heute | 2.800 Euro |
| Geschätzter Bedarf im Alter, hier 80 Prozent davon | 2.240 Euro |
| Bruttorente laut Hochrechnung | 1.900 Euro |
| Abzug Kranken- und Pflegeversicherung, hier pauschal 12 Prozent | -228 Euro |
| Abzug Steuern, hier pauschal angenommen | -150 Euro |
| Netto-Rente | 1.522 Euro |
| Sonstige Einkünfte, etwa Betriebsrente, hier netto | 200 Euro |
| Verbleibende rechnerische Lücke | 518 Euro |
Was gehört noch in die Rechnung?
In die Rechnung gehört alles, was Ihre Ausgaben oder Einnahmen im Alter wesentlich verändert. Das sind vor allem diese Punkte:
- Bedarf: 80 Prozent des Nettoeinkommens sind nur ein Startwert. Rechnen Sie besser mit Ihren echten Ausgaben, etwa mit oder ohne Miete und Kreditrate.
- Weitere Ansprüche: Die Digitale Rentenübersicht unter rentenuebersicht.de zeigt gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche an einem Ort. Auch auf Betriebsrenten können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
- Lücken im Konto: Klären Sie fehlende Zeiten frühzeitig mit der Rentenversicherung.
- Früherer Ruhestand: Wer früher aufhört, bekommt in der Regel weniger Rente.
Wie gehen Sie mit dem Ergebnis um?
Nehmen Sie das Ergebnis als Orientierung, nicht als Urteil. Eine Lücke lässt sich auf drei Wegen verkleinern: durch mehr Sparen, durch weniger Ausgaben im Alter und durch längeres Arbeiten. Oft ist es eine Mischung.
Wie Sie vorsorgen, hängt von Alter, Einkommen und Risikobereitschaft ab. Einen Überblick gibt unsere Seite zur privaten Altersvorsorge, zu den Änderungen ab 2027 lesen Sie den Beitrag Riester und Altersvorsorgedepot. Für Betriebe und ihre Beschäftigten kann auch die betriebliche Altersvorsorge ein Baustein sein. Wiederholen Sie die Rechnung, wenn eine neue Renteninformation kommt.
Häufige Fragen
Wie viel Rente brauche ich im Alter?
Das hängt von Ihren Ausgaben ab. 80 Prozent des heutigen Nettoeinkommens gelten oft als Faustwert. Genauer ist eine eigene Aufstellung, etwa mit Blick auf Wohnkosten und Gesundheit.
Ich habe keine Renteninformation bekommen. Was nun?
Sie kommt automatisch ab 27 Jahren und mindestens fünf Beitragsjahren. Fehlt sie trotzdem, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder nutzen Sie deren Online-Dienste.
Sind die Zahlen der Renteninformation sicher?
Nein. Die Hochrechnung setzt voraus, dass Sie weiter wie bisher einzahlen. Anpassungen, Steuern und Beiträge können anders ausfallen. Sie ist eine Planungsgrundlage.
