Paar plant am Küchentisch die Zukunft
Was wurde beschlossen?
Beschlossen wurde das Altersvorsorgereformgesetz, das die staatlich geförderte private Vorsorge neu ordnet. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 angenommen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Produkte können Anbieter ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Verträge nach dem alten Riester-Modell lassen sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neu abschließen.
Das Grundprinzip bleibt: Die Beiträge werden in der Ansparphase gefördert, Erträge werden dort nicht besteuert, und die Auszahlungen werden im Alter nachgelagert besteuert. Neu sind die Berechnung der Zulagen, die Produktauswahl, die Regeln zur Auszahlung und der Kreis der Berechtigten. Künftig können zum Beispiel auch bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke grundsätzlich unmittelbar gefördert werden.
Was wird aus bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, Sie müssen nichts tun. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ein Bestandsschutz. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Sie haben künftig mehrere Möglichkeiten:
- Weiterführen: Der Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter.
- Nur die Förderung wechseln: Durch Erklärung gegenüber dem Anbieter nutzen Sie die neue Förderung, die sonstigen Konditionen bleiben. Die Zustimmung des Anbieters ist dafür nicht nötig.
- In einen Neuvertrag wechseln: Die bisherige Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen, es können aber Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
- Beitragsfrei stellen und zusätzlich neu abschließen: Das ist möglich. Mit dem Neuabschluss wechseln Sie aber in die neue Fördersystematik, und der Bestandsschutz für den Altvertrag endet.
Wie unterscheidet sich die neue Förderung von der alten?
Die neue Förderung richtet sich direkt nach Ihrem Eigenbeitrag und nicht mehr nach einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag. Das Bundesfinanzministerium nennt diese Werte:
| Baustein | Bisher (Riester) | Neu ab 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro im Jahr bei vollem Mindesteigenbeitrag | 50 Cent je Euro bis 360 Euro, 25 Cent je Euro von 361 bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro |
| Kinderzulage | 185 Euro, für ab 2008 Geborene 300 Euro | 1 Euro je Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro pro Kind |
| Berufseinsteiger | Einmalig 200 Euro | Einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag |
| Steuer | Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung | Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung, weiterhin über das Finanzamt |
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein geförderter Vertrag ohne Garantie, der die Anlage etwa in Fonds und ETFs erlaubt. Eine Positivliste legt fest, welche Anlagen zulässig sind. Der Verzicht auf die Garantie eröffnet höhere Renditechancen, bedeutet aber auch: Der Wert kann schwanken und das Geld kann zum Rentenbeginn niedriger sein als die Einzahlungen.
Daneben gibt es zwei weitere Wege. Garantieprodukte bleiben möglich, künftig mit einer Garantie von 100 oder 80 Prozent der eingezahlten Beträge. Das Standarddepot soll besonders einfach sein: Es kommt mit Voreinstellungen aus, schichtet vor der Auszahlung schrittweise in den risikoärmeren Fonds um und ist bei den Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt.
Auch die Auszahlung wird flexibler. Neben der lebenslangen Rente sind Auszahlungspläne möglich, die mindestens bis zum Alter von 85 Jahren laufen. Ist das Geld dann verbraucht, endet die Zahlung. Die Absicherung für ein sehr langes Leben sollten Sie also bewusst mitbedenken.
Sollten Sie jetzt wechseln?
Nicht überstürzt. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich nur am einzelnen Vertrag beurteilen, und diese Seite gibt keine Anlageempfehlung. Die Deutsche Rentenversicherung rät dazu, die Entscheidung sorgfältig abzuwägen und sich neutral beraten zu lassen. Vergleichen Sie vor allem:
- Kosten: Welche Abschluss-, Wechsel- und Verwaltungskosten fallen an, und was haben Sie im alten Vertrag bereits bezahlt?
- Zulage: Ist für Ihren Eigenbeitrag die alte oder die neue Förderung höher? Der Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung hilft beim bisherigen Mindesteigenbeitrag.
- Garantie und Risiko: Passt der Verzicht auf eine Garantie zu Ihrer Restlaufzeit und zu Ihrem Sicherheitsbedürfnis?
- Alte Vertragsvorteile: Enthält Ihr Vertrag günstige Rentenfaktoren oder Zinszusagen, die verloren gehen würden?
- Rückweg: Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht mehr möglich.
Wo bekommen Sie eine unabhängige Einschätzung?
Eine neutrale Einschätzung bieten unter anderem die Verbraucherzentralen, auf die auch das Bundesfinanzministerium verweist. Wir erklären Ihnen gern Ihre Unterlagen. Dass wir als gebundener Vertreter tätig sind, sagen wir Ihnen dabei offen.
Sinnvoll ist, zuerst den Bedarf zu klären. Wie das geht, steht im Beitrag Rentenlücke berechnen. Einen Überblick über Wege der Vorsorge finden Sie auf den Seiten zur privaten Altersvorsorge und zur Geldanlage. Beachten Sie auch den Hinweis des Ministeriums: Stirbt die versicherte Person, muss die Förderung beim noch nicht ausgezahlten Vermögen unter Umständen zurückgezahlt werden, außer bei Übertragung auf den Vertrag des überlebenden Ehegatten.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Eine Kündigung kann sogar teuer werden, weil Förderung zurückzuzahlen sein kann.
Kann ich 2027 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Nein, ab dem 1. Januar 2027 sind keine neuen Verträge nach dem alten Modell mehr möglich. Geförderte Neuverträge laufen dann nach den neuen Regeln.
Kann ich später erneut den Anbieter wechseln?
Ja. Im neuen System muss der abgebende Anbieter den Wechsel ab fünf Jahren nach Abschluss kostenfrei gewähren. Der aufnehmende Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
- Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: Fragen und Antworten, private Altersvorsorge reformiert
